Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

    Freiwald Software
    Jürgen Freiwald
    Kreuzberg 16 B
    D-85658 Egmating
    Fax: 08095 875381
 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von

Freiwald Software, Kreuzberg 16 B in D-85658 Egmating

(im Folgenden Freiwald Software) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Vertragsgegenstand
Diese allgemeinen Bedingungen gelten für Verträge, die zwischen Ihnen, dem Käufer (Verweise auf "Sie" oder "Ihr(e)" sind entsprechend auszulegen) und Freiwald Software (Verweise auf "uns", "wir" oder "unser(e)" sind entsprechend auszulegen) über den Kauf oder die Nutzung der von Freiwald Software hergestellten oder gelieferten Software bzw. Hardware abgeschlossen werden.

Vertragsschluss
Die auf den Webseiten von Freiwald Software angeführten oder erwähnten Preise, Preisangaben und Beschreibungen stellen kein Angebot dar und können von uns jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme Ihrer Bestellung zurückgezogen oder abgeändert werden. Obwohl wir bestrebt sind, die Verfügbarkeit der von uns hergestellten Produkte sicherzustellen, können wir nicht gewährleisten, dass zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung sämtliche Produkte auf Lager sind. Sollten wir nicht in der Lage sein, Ihre Bestellung zu verarbeiten oder zu erfüllen, können wir diese ohne weitere Haftung für uns zurückweisen. Bei Eintritt dieses Falls werden wir Sie hiervon ordnungsgemäß informieren und alle für das Produkt bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten. Eine von Ihnen abgegebene Bestellung stellt ein von Ihnen an uns gerichtetes Angebot zum Kauf von Produkten unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Alle von Ihnen aufgegebenen Bestellungen unterliegen der anschließenden Annahme durch uns. Vor der Annahme wird unter Umständen eine automatische E-Mail-Bestätigung Ihrer Bestellung generiert. Durch eine solche Bestellbestätigung erhalten Sie die Möglichkeit, vor dem Vertragsschluss Ihre Eingaben zu bestätigen oder Eingabefehler zu berichtigen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese automatische Bestellbestätigung keine Annahme Ihrer Bestellung durch uns darstellt. Wir nehmen Ihr Angebot erst dann wirksam an und der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir Ihre bestellten Produkte absenden.
Wir behalten uns vor, bei Vorliegen besonderer Gründe die Annahme einer Bestellung zu verweigern. In diesem Fall erhält der Käufer einen bereits gezahlten Kaufpreis zurückerstattet.

Für Softwareprodukte gilt: Freiwald Software stellt Software als Testversion zum Download in ihrem Internetangebot oder über CD ROM zur Verfügung. Freiwald Software gestattet, die Software als Testversion gemäß den unten aufgeführten Nutzungsbedingungen zu nutzen. Diese Berechtigung erlischt automatisch, falls die Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht beachtet werden. Sie verpflichten sich für den Fall des Ablaufs oder der Kündigung dieser Vereinbarung alle Kopien der Software und Dokumentation zu vernichten. Eine technische Umgehung der Einschränkungen der Testversion ist ausdrücklich untersagt. Durch Ausfüllen und Absenden des Bestellformulars an Freiwald Software sowie Annahme der Bestellung durch Freiwald Software kommt ein Vertrag zwischen Freiwald Software und dem Käufer über den Erwerb einer Nutzungslizenz für die Vollversion der Software zu Stande. Nach Annahme der Bestellung und Eingang der Kaufpreiszahlung bei Freiwald Software erhält der Käufer per E-Mail oder Post den Lizenzcode, der die Nutzung der Software als Vollversion gemäß unten aufgeführter Nutzungsbedingungen ermöglicht.

Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, gelten die Preise für Produkte zum Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Bestellung bei uns. Im Falle von Abweichungen sind nicht die Preisangaben auf der Website maßgeblich, sondern allein die Preise, die unsere Bestellbestätigung enthält.

Urheberrecht, sonstige Schutzrechte
Unsere Software ist durch europäische Geschäftsgeheimnisse, Urheberrecht, deutsches und europäisches Markenrecht und US-Patentrecht sowie durch Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Sie erkennen an, dass Sie kein Eigentumsrecht an der Software oder darin enthaltenem geistigen Eigentum erwerben und dass Freiwald Software (oder deren Lieferanten) alleiniger Inhaber der ausschließlichen Urheberrechte an der Software ist. Sie erwerben keine Rechte an der Software außer den in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegten.

Es ist unter keinen Umständen gestattet, die Programmdateien zu verändern, die mit unserer Software geliefert werden. Dies gilt insbesondere für ausführbare Dateien mit der Endung .EXE oder .DLL. Sie dürfen Kopien der Software und der zugehörigen Dokumentation für persönliche Nutzung anfertigen. Ohne ausdrückliche Erlaubnis von Freiwald Software ist es Ihnen nicht gestattet, Kopien der Software und der zugehörigen Dokumentation an Dritte weiterzugeben.

Nutzungsbedingungen für die Testversion unserer Software
Unsere Software darf als kostenfreie Testversion auf beliebig vielen Computern installiert und genutzt werden. Die Zeit für die Nutzung der Software als Testversion darf 30 Tage echter Nutzung nicht überschreiten. Danach ist die Software entweder von dem betreffenden Computer zu entfernen oder eine kostenpflichtige Nutzungslizenz für die Vollversion zu erwerben.

Die Testversion kann gegenüber der Vollversion im Funktionsumfang eingeschränkt sein. Die Testversion zeigt bei Programmstart eine Meldung an, die zur Eingabe eines Lizenzcodes für eine eventuell gewünschte Umschaltung in die Vollversion auffordert. Werden durch Eingabe eines gültigen Lizenzcodes in die Testversion oder irgendwelche anderen erlaubten oder unerlaubten Maßnahmen die oben genannten Einschränkungen ausgeschaltet, so liegt eine Nutzung als Vollversion vor und es wird der jeweils ausgewiesene Kaufpreis für die Nutzungslizenz der Vollversion fällig.

Bedingungen für die Nutzung der Vollversion unserer Software
Durch Erwerb einer kostenpflichtigen Nutzungslizenz für eine Vollversion erhält der Käufer das Recht, die Software ohne die für die Testversion genannten Einschränkungen für nicht gewerbliche Zwecke zu nutzen. Die Umschaltung  der Testversion in die Vollversion wird durch Eingabe eines gültigen und von Freiwald Software registrierten Lizenzcodes vorgenommen, den der Käufer bei Erwerb einer Nutzungslizenz für die Vollversion erhält. Derselbe Lizenzcode darf auch auf verschiedenen Computern desselben Käufers eingegeben werden, solange sichergestellt ist, dass nur eine der mit diesem Code freigeschalteten Vollversionen der Software gleichzeitig läuft. Auf jeden Fall ist es nicht erlaubt, die Software auf verschiedenen Computern zur selben Zeit als Vollversion mit demselben Lizenzcode laufen zu lassen.

Der Lizenzcode wird nach Wahl von Freiwald Software in Form von Text zur Verfügung gestellt, welcher über die Tastatur in die Software eingegeben wird, oder als hardwaremäßiger Kopierschutz, der während des Programmlaufs in den Computer eingesteckt wird.

Bei Verlust des Lizenzcodes besteht kein Anspruch auf Ersatz. Lizenzcodes sind lediglich eine technische Maßnahme, die ordnungsgemäße Verwendung einer Nutzungslizenz abzusichern. Lizenzcodes selbst bilden kein Nutzungsrecht.

Ein Lizenzcode darf nur dann zur Ausübung des Nutzungsrechts verwendet werden, wenn er auf den Namen des Anwenders registriert wurde. Dies ist automatisch dann der Fall, wenn die Lizenz direkt bei Freiwald Software bestellt wurde. Eine separate Registrierung nach Erhalt eines direkt von Freiwald Software gelieferten Lizenzcodes ist somit nicht nötig.

Gelangen Sie in den Besitz eines Lizenzcodes durch einen Händler oder einen anderen Dritten, so darf dieser Code erst dann verwendet werden, wenn er bei Freiwald Software auf Ihren Namen registriert wurde und Ihnen eine von Freiwald Software bestätigte Erklärung über diese Registrierung vorliegt. Ohne Vorliegen einer solchen Erklärung darf der Lizenzcode nicht verwendet werden. Die Registrierung kann formlos, z.B. per E-Mail erfolgen. Nutzungslizenzen für die Vollversionen unserer Software dürfen grundsätzlich übertragen werden. Für die Übertragung einer Lizenz ist die ausdrückliche und schriftliche Erklärung des vormaligen Besitzers der Lizenz nötig, sein Nutzungsrecht nicht weiter ausüben und an Sie übertragen zu wollen. Diese Erklärung kann vor der wirksamen Übertragung der Lizenz vom vormaligen Besitzer direkt gegenüber Freiwald Software abgegeben werden oder von Ihnen als Übernehmer der Lizenz vom vormaligen Besitzer eingeholt und uns vorgelegt werden bei der Registrierung der Lizenz auf Ihren Namen. Die Übertragung der Nutzungslizenz auf Sie als neuen Besitzer wird erst dann wirksam, wenn Freiwald Software den Empfang der obigen Erklärung bestätigt hat und der mit dem Nutzungsrecht verbundene Lizenzcode auf den Namen des neuen Anwenders registriert wurde.

Nutzung unserer Software zu gewerblichen Zwecken

Sämtliche der im vorigen Abschnitt genannten Bedingungen für die Nutzung der Vollversion unserer Software gelten auch für die Nutzung unserer Software zu gewerblichen Zwecken. Darüberhinaus gilt: überschreitet die gewerbliche Nutzung 30 nicht unbedingt zusammenhängende Kalendertage pro Jahr, so wird eine Lizenz für gewerbliche Zwecke benötigt. Lizenzen für gewerbliche Zwecke können ausschließlich durch direkte Kontaktaufnahme zu Freiwald Software über die jeweils veröffentliche Kontaktadresse erworben werden. Freiwald Software behält sich vor, für die gewerbliche Nutzung im Einzelfall gesonderte Preise festzulegen, welche von den allgemein veröffentlichten Preisen abweichen können.  

Upgrades unserer Software
Lizenzcodes sind nur gültig für die Programmversion, für die sie erworben wurden. Die Nutzung einer Folgeversion als Vollversion kann den Erwerb einer weiteren Lizenz erfordern. Eine solche Lizenz wird als Upgrade-Lizenz bezeichnet.   Upgrade-Lizenzen ergänzen die bestehenden Lizenzen der Vorversion zu einer vollwertigen Lizenz der Folgeversion. Die Kombination der Lizenz für eine Vorversion mit der Upgrade-Lizenz einer Folgeversion ist also einer vollwertigen Lizenz für diese Folgeversion gleichzusetzen. Diese kann später wieder als Basis für einen Upgrade auf eine weitere Folgeversion verwendet werden u.s.w. Setzt sich eine Lizenz aus der Kombination einer Lizenz einer früheren Version mit einer oder mehreren Upgrade-Lizenzen zusammen, so darf diese aus der Kombination gebildete Lizenz nur dann für die entsprechende Software-Version eingesetzt werden, wenn sich der Anwender im lückenlosen Besitz sämtlicher Teil-Lizenzen dieser Kombination befindet. Liegt eine der Teil-Lizenzen der Kombination nicht vor, so wird damit die aus der Kombination gebildete Lizenz ungültig.
 
Supportzeitraum
Während des Supportzeitraums hat der Käufer Anspruch auf Zugang zu den Programmdateien, die zur Installation des Programms benötigt werden, auf das sich die erworbene Nutzungslizenz bezieht. Zur Ausübung dieses Rechts stellt Freiwald Software dem Käufer während des Supportzeitraums die entsprechenden Programmdateien für kostenlosen Download auf seinen Internetseiten zur Verfügung. Freiwald Software behält sich das Recht vor, während des Supportzeitraums die Programmdateien durch Dateien zu ersetzen, die zu einer Nachfolgeversion des betreffenden Programms gehören. Ein Anspruch auf Zugang zu der beim Kauf gültigen Programmversion wird also ausdrücklich nicht gewährt. Freiwald Software behält sich außerdem das Recht auf technische Änderungen in Nachfolgeversionen vor, insbesondere das Recht, Funktionen hinzuzufügen, zu ändern oder zu entfernen.

Der Supportzeitraum beginnt mit der Auslieferung des Lizenzcodes an den Käufer und endet ein Jahr später. Wir empfehlen, während des Supportzeitraums eine Sicherungskopie Ihrer Programmdateien anzufertigen. Wenn die Sicherung des genauen Funktionsumfangs der erworbenen Programmversion gewünscht ist, so empfehlen wir, eine Sicherungskopie der Programmdateien dieser Version zu erstellen.

Unerlaubte Benutzung unserer Software

Diese liegt grundsätzlich dann vor, wenn die Software in einer Weise genutzt wird, die den oben genannten Bestimmungen widerspricht. Sie liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Code für die Freischaltung der Software verwendet wird, der nicht durch Freiwald Software als Lizenzcode auf Ihren Namen registriert wurde. Im Falle unerlaubter Nutzung wird immer der Kaufpreis für die Nutzungslizenz der Vollversion des betroffenen Softwareprogramms fällig.

Wenn Sie im Zweifel darüber sind, ob ein bestimmter Lizenzcode in Ihrem Besitz zu legaler Benutzung unserer Software berechtigt oder nicht, so sind Sie verpflichtet, uns zu kontaktieren und die Bestätigung einzuholen, dass Sie das Nutzungsrecht besitzen, bevor Sie den Lizenzcode verwenden. Dies gilt insbesondere für alle Fälle, in denen Sie den Lizenzcode weder von Freiwald Software noch einem autorisierten Händler erhalten haben. Die Kontaktaufnahme kann formlos, z.B. per E-Mail erfolgen.

Wenn Sie eine Upgrade-Lizenz für eine bestimmte Version mit einer Lizenz einer früheren Programmversion zu einer Lizenz dieser Version kombinieren, so sind Sie verpflichtet sicherzustellen, dass Sie im Besitz sämtlicher Teil-Lizenzen dieser Kombination sind und keine Teil-Lizenz an eine andere Person übertragen wurde. Sie sind auch verpflichtet sicherzustellen, dass alle Teil-Lizenzen dieser Kombination durch Freiwald Software auf Ihren Namen registriert wurden.

Freiwald Software behält sich ausdrücklich vor, im Falle unerlaubter Benutzung strafrechtliche Schritte einzuleiten sowie technische Maßnahmen zu ergreifen, die eine weitere Nutzung der Software unterbinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die unerlaubte Benutzung zum Zeitpunkt ihrer Erkennung noch andauert oder bereits zu einem früheren Zeitpunkt beendet wurde. Insbesondere behält Freiwald Software sich ausdrücklich vor, die Ausführung ihrer Produkte auf Computern zu sperren, auf denen illegale oder nicht-registrierte Codes eingegeben oder installiert wurden. Diese Sperre kann bis zur Entfernung dieser Codes vom betroffenen Computer andauern. Die Entfernung solcher Codes von einem Computer kann üblicherweise nur mit technischer Unterstützung durch Freiwald Software erfolgen. Freiwald Software behält sich das Recht vor, eine angemessene Gebühr für diese Unterstützung zu erheben.  

Gewährleistung
Freiwald Software weist darauf hin, dass es nach dem momentanen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen, insbesondere auch in Verwendung mit verschiedenen Hardwarekomponenten, fehlerfrei arbeitet. Freiwald Software sichert zu, dass unsere Produkte im Sinne der begleitenden Dokumentation grundsätzlich verwendbar ist.

Ansprüche des Käufers
Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden, jedoch spätestens nach 30 Tagen anzuzeigen. Ist das gelieferte Produkt mangelhaft, so ist Freiwald Software unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nach seiner Wahl berechtigt, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung verlangen.

Keine Haftung für mittelbare Schäden
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET FREIWALD SOFTWARE FÜR MITTELBARE ODER INDIREKTE SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE DURCH INSTALLATION, VERWENDUNG BZW. DIE UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG UNSERER PRODUKTE ENTSTANDEN SIND, SOFERN DIES GESETZLICH ZULÄSSIG IST. DIES GILT AUCH DANN, WENN FREIWALD SOFTWARE ZUVOR AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIE GESAMTE HAFTUNG UND IHRE AUSSCHLIESSLICHEN ANSPRÜCHE GELTEN IN JEDEM FALL NUR BIS ZU DEM BETRAG, DER FÜR DAS PRODUKT BEZAHLT WURDE. JEGLICHE HAFTUNG VON FREIWALD SOFTWARE IST BESCHRÄNKT AUF DEN ERSATZ DES PRODUKTS ODER DIE ERSTATTUNG DES KAUFPREISES.

Vertraulichkeit
Jede Vertragspartei erklärt sich einverstanden, vertrauliche Informationen, die ihr von der anderen Vertragspartei offenbart wurden, einschließlich - was Informationen von Freiwald Software betrifft - des Lizenzcodes für  Software, so gewissenhaft vor unbefugter Offenlegung oder Nutzung zu schützen wie die eigenen vertraulichen Informationen.

Updates unserer Software
Für von Freiwald Software zur Verfügung gestellte Updates von Softwareprodukten gelten die Bestimmungen dieses Vertrages entsprechend. Ein Anspruch auf kostenfreie Lieferung von Updates besteht nicht.

Gerichtsstand, Rechtswahl
1.Für Kaufleute, juristische Personen und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist München Gerichtsstand. Dieser Gerichtsstand ist nicht ausschließlich.
2.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB von einem Gericht oder sonstigen zuständigen Organ nach geltendem Recht vollständig oder teilweise für unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, werden hierdurch die AGB im Übrigen nicht berührt und die verbleibenden Bestimmungen dieser AGB bleiben wirksam. Gleiches gilt auch für eventuelle Lücken dieser AGB. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die der unwirksamen in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten ist. Gleiches gilt auch für etwaige Lücken.

Alle Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Egmating, den 15.04.2013

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen